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Formular zur Beantragung von Befreiungen
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Zertifizierungsanforderungen (C Standards / F und CR Dokumente)
Normative Anforderungen (A- + B-Standards / R und TS Dokumente))
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In Bezug auf die Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen (GMP+ BA4 / TS1.7)
In Bezug auf die Überwachung von Rückständen (GMP+ BA2 / TS1.11)
In Bezug auf die Beschaffung mineralischer Futtermittel von einem nicht nach GMP+ FSA (oder gleichwertig) zertifizierten Lieferanten (GMP+BA10 / TS1.2)
In Bezug auf ein Einzelfuttermittel, das nicht in der FSP-Liste enthalten ist
In Bezug auf eine (Neu-)Einstufung eines Produkts in der IDTF
In Bezug auf die Beschaffung bei einem nicht zertifizierten Lieferanten, der mit der Zertifizierung für GMP+ FSA (oder gleichwertig) beschäftigt ist
In Bezug auf die Beschaffung von nach GMP+ registrierten GMP+-Labordienstleistungen (GMP+ BA10 / TS1.2)
Sonstiges
Sofern Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen in GMP+ BA4 ausgewählt sind
*
Protokoll in Abschnitt 2.2 von GMP+ BA4 / Kapitel 8 in TS1.7
Protokoll in Abschnitt 2.3 von GMP+ BA4 / Kapitel 2 in TS1.7
Protokoll in Abschnitt 2.4 von GMP+ BA4 / Kapitel 3 in TS1.7
Protokoll P1 in Abschnitt 3.2 von GMP+ BA4 / Kapitel 5 in TS1.7
Protokoll P2 in Abschnitt 3.3 von GMP+ BA4 / Kapitel 6 in TS1.7
Protokoll P4 in Abschnitt 3.4 von GMP+ BA4 / Kapitel 4 in TS1.7
Protokoll P7 in Abschnitt 4 von GMP+ BA4 / Kapitel 7 in TS1.7
Bitte begründen Sie Ihren Antrag für die Befreiung
*
Sofern Mindestanforderungen an die Überwachung von Rückständen in GMP+ BA2 / TS1.11 ausgewählt sind
*
Verschleppung
Homogenität
Anlage (die alternative Methode, für die Sie die Befreiung beantragen)
*
In Bezug auf die Beschaffung mineralischer Futtermittel von einem nicht nach GMP+ FSA (oder gleichwertig) zertifizierten Lieferanten (GMP+ BA10 / TS1.2)
FSP Produktcode
*
Futtermittel
*
Lieferant (Name und Adresse)
*
Bitte begründen Sie Ihren Kontrollplans
*
- Das Produkt muss mindestens auf der Grundlage des folgenden Kontrollplans analysiert werden:
Zu analysierende Parameter
Häufigkeit
Schwermetalle 5 (As, Cd, Pb, Hg, F)
Dioxine
Dioxinähnliche PCB’s
Nicht-dioxinähnliche PCB’s
Jede Partie
- Sie müssen eine Partie definieren. Verschiedene eingehende Partien können als eine
einzige Partie gerechnet werden. Eine Partie ist eine identifizierbare Futtermittelmenge,
zu der festgestellt worden ist, dass sie über gemeinsame Eigenschaften verfügt, wie
Herkunft, Art, Verpackungstyp, Verpacker, Versender oder Etikettierung, und, im Falle
eines Herstellungsprozesses, eine Einheit für die Herstellung innerhalb eines einzelnen
Unternehmens, bei der einheitliche Herstellungsparameter verwendet werden Parameter
oder eine Reihe solcher Einheiten, sofern diese in einer durchlaufenden Reihenfolge
hergestellt und zusammen gelagert werden.
- Es ist gestattet, die vom Lieferanten bereitgestellten Analysen zu verwenden, sofern diese
die Anforderungen in GMP+ BA10, § 3.8 Laboruntersuchungen erfüllen.
- Das Einzelfuttermittel muss den geltenden spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel
in GMP+ BA1 entsprechen. Wenn die lokale Gesetzgebung strengere Grenzwerte als die
Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel in GMP+ BA1 vorsieht, gelten die lokalen Gesetze.
- Ergebnisse dieser Überwachung müssen in die GMP+ Monitoring database eingegeben
und (anonym) mit der GMP+ Community geteilt werden.
Bestätigen Sie, dass Sie die Risikobewertung über
riskassessment@gmpplus.org
eingereicht haben.
*
Fügen Sie eine Kopie der Risikobewertung bei.
*
Fügen Sie den Antrag auf (Neu-)Einstufung von Produkten in der
IDTF
bei.
*
Fügen Sie das MSDS des Produkts bei.
*
In Bezug auf die Beschaffung eines/einer nicht nach GMP+ (oder gleichwertiges)
gesicherten Futtermittels oder Dienstleistung (nicht durch GMP+ BA10 gedeckt)
Die nachstehenden Anforderungen bitte bestätigen
1. Das Labor, das die Analyse auf kritische Verunreinigungen durchführt, muss die Leistungskriterien erfüllen, die im
Dokument GMP+ BA11 (über diesen
Link
) bzw. TS4.2 (über diesen
Link
) festgelegt sind. Die Erfüllung dieser
Anforderungen muss dokumentiert werden.
2. Die zu analysierenden Parameter und die Häufigkeit müssen sich auf den geltenden GMP+-Anforderungen und/oder
der einschlägigen Gesetzgebung stützen.
3. Ergebnisse dieser Überwachung müssen in die GMP+ Monitoring database eingegeben und (anonym) mit der
GMP+ Community geteilt werden.
4. Eine Befreiung verliert ihre Gültigkeit, sobald ein nach GMP+ registriertes Labor für die betreffende Analyse in dem Land,
in dem Ihr zertifizierter Betriebsstandort seinen Sitz hat, registriert ist.
Im Falle von „Sonstiges“ beschreiben Sie Ihren Antrag
(Verweisung auf Name des Standards + Abschnitt)
*
Für welche Anforderung möchten Sie eine Befreiung beantragen?
*
Begründung des Antrags (Beschreibung des Problems):
*
Wie gewährleisten Sie die Sicherheit in der Zwischenzeit?
*
Was werden Sie unternehmen, um das Problem künftig zu beseitigen?
*
Sie können zu Ihrem Antrag bei Bedarf auch ein Dokument zur Verdeutlichung der Situation mitschicken.
Anlage:
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