Sondertarif für Stände von Gärtnergemeinschaften auf den Trade Fairs
Nur für Gärtner, die einer Erzeugergemeinschaft oder einer Verkaufsorganisation einer Gruppe von Gärtnern angehören und mit einem Gemeinschaftsstand an der Trade Fair Aalsmeer oder der Trade Fair Rijswijk teilnehmen wollen, bieten wir die Möglichkeit zur Nutzung eines Sondertarifs. Das ist ein Tarif, der günstiger als der Standardtarif für einzelne Gärtner ist.
· Der Sondertarif gilt nur für Gärtner bzw. Verkaufsorganisationen von Gärtnern, die auf der Messe einen gemeinsamen Messestand betreiben wollen.
· Dieser Messestand darf nur zur Werbung für die beteiligten Gärtner genutzt werden, nicht aber für andere Dienstleistungen, wie für die Dienstleistungen Dritter oder der Verkaufsorganisation selbst.
· Jeder Gemeinschaftsstand muss einen (1) Ansprechpartner für den Stand und die finanzielle Abwicklung haben.
· Jeder Gemeinschaftsstand erhält nur eine (1) Standnummer. Es ist aber möglich, die beteiligten Gärtner in der Liste der Messeteilnehmer unter derselben Standnummer aufzuführen.
· Ist ein Teilnehmer an einem Gemeinschaftsstand nicht Mitglied, sondern Lieferant von Royal FloraHolland, muss mit dem Accountmanagement von Royal FloraHolland besprochen werden, unter welchen Bedingungen dieser Gärtner an der Messe teilnehmen kann. Bei Zulassung gilt für die m2-Standfläche dieses Lieferanten der Sondertarif mit 40 Prozent Aufschlag.
· Für individuelle Standgrößen ab 24 m2 gilt ein Sondertarif inklusive Standard-Standaufbau.
· Ein weiterer Sondertarif gilt für individuelle Standgrößen ab 60 m2 ohne Standard-Standaufbau (gemietet wird dann nur die m2-Standfläche und Strom, wobei ein Limit von 1 kWhStromverbrauch pro Gärtner und 1 kWh pro 8 m2 Standfläche gilt).
· Bei der Anmeldung ist anzugeben, für welche Gärtner (mit Buchhaltungsnummern) der Stand beantragt wird.
· Der Sondertarif gilt nicht für Händler, die die Produkte von Gärtnern auf eigene Rechnung und eigenes Risiko verkaufen. Hierfür gilt der Tarif für Händler/Exporteure.
· Für den Fall, dass sich anhand der auf der Trade Fair Aalsmeer/Rijswijk und/oder unter sonstigen Umständen festgestellten Tatsachen und/oder Umständen herausstellt, dass der Sondertarif zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, behält sich Royal FloraHolland vor, einen berichtigten Tarif zuzüglich Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
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